ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZAMHOCKA (AGB)
gültig ab 01.06.2020
ALLGEMEINES
VERTRAGSBEDINGUNGEN
Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die Bedingungen des Vermieters. Der Inhalt und der Umfang des Mietvertrags entsprechen der schriftlichen Auftragsbestätigung des Vermieters. Abweichende oder ergänzende Absprachen sind nur gültig, wenn sie durch den Vermieter schriftlich bestätigt werden.
Alle Angebote, die durch den Vermieter gemacht werden, sind unverbindlich. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die im Zusammenhang mit der Abgabe des Angebots anfallenden Kosten dem Mieter in Rechnung zu stellen. Der Vermieter behält sich zu jeder Zeit das Recht vor, in individuellen und speziellen Fällen von den allgemeinen Mietbedingungen abzuweichen.
MIETPREISE/MIETZINS
Der Mietpreis/Mietzins eines Artikels wird aufgrund der jüngsten Preisliste inkl. der gesetzlich geltenden MwSt. festgelegt und gilt für eine Mieteinheit, auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig und/oder unbenutzt zurückgegeben werden. Eine Mieteinheit beträgt 4 Kalendertage.
Für jeden weiteren Kalendertag der Benutzung berechnen wir 25% einer Mieteinheit.
Die Mindestauftragsgröße beträgt EUR 75,00.
Kosten für Versicherungen, Transportkosten, Anlieferung und Abholung, Auf- und Abbau und sonstige Kosten sind nicht enthalten. Diese Kosten werden bei Bedarf gesondert berechnet. Bei Auslandsgeschäften behält sich der Vermieter das Recht vor, die jeweils gültige Mehrwertsteuer nachzuberechnen.
KAUTION
Wir berechnen eine Kautionssumme in Höhe von 30% des Gesamtmietpreises, diese ist dem Vermieter in voller Höhe im Voraus zu bezahlen. Bei ordnungsgemäßer und mangelfreier Rückgabe des Mietobjekts, sowie keiner Verletzung der Sorgfaltspflicht, wird die Kautionssumme unter Verrechnung etwaiger Ansprüche des Vermieters durch den Vermieter so schnell wie möglich an den Mieter zurückgezahlt.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Der Gesamtmietbetrag wird durch den Mieter ohne Vorbehalt spätestens bei der Warenübergabe des Mietobjekts gezahlt.
Der Vermieter ist berechtigt Vorkasse zu verlangen, sowie Abschlagsrechnungen zu stellen. Der Vermieter ist berechtigt, die Auftragsdurchführung bei Zahlungsverzug zu verweigern, bis fällige Rechnungen und Mietsicherheiten vom Kunden vollständig gezahlt sind (Zurückbehaltungsrecht). Der Vermieter behält sich das Recht vor in einer Abschlussrechnung nach Auftragsdurchführung eventuelle Mehrkosten, sowie Kosten für Ersatzbeschaffungen, oder Aufwendungen für Schadens- und Wertersatzes, in Rechnung zu stellen. Die Verrechnung der Abschlussrechnung kann mit der Mietsicherheit vorgenommen werden. Die Abschlussrechnung ist sofort ohne Abzug fällig. Der Vermieter ist berechtigt, Nachforderungen zu stellen, wenn einzelne Kostenpositionen bei Erstellung der ersten Rechnungsstellung nicht bekannt waren.
MIETZEITRAUM
Das Mietobjekt wird dem Mieter nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf der Mietzeit sind die Mietgegenstände in gleichem Zustand, wie ausgehändigt zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Für eine Verlängerung dieses Zeitraums ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Der Vermieter hat danach das Recht, einen zusätzlichen Mietbetrag auf Grund der oben genannten Preisliste und eventuelle zusätzlich entstandene Kosten in Rechnung zu stellen. Wenn der Mieter das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter den Vermieter spätestens 1 Tag vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums darüber informieren.
HAFTUNG
Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren. Bei Verlust oder Beschädigung des Mietobjekts ist der Mieter verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus.
Wenn der Schaden noch repariert werden kann und die Kosten dafür nicht höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Artikels, muss der Mieter die Reparaturkosten ersetzen. In allen anderen Fällen wird der Wiederbeschaffungswert dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter haftet ZAMHOCKA gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren, gegen ZAMHOCKA geltend machen können. Der Vermieter haftet niemals für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietobjekts durch Erfüllungsgehilfen, Lehrlinge und durch von unserer Seite aus eingeschaltete Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietobjekt oder durch andere uns zuzuschreibende Ursachen entstanden sind, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits verursacht; in diesem letzteren Falle bleibt unsere Haftung auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt. Für einfache Fahrlässigkeit wird die Haftung des Vermieters ausgeschlossen. Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden auf Grund entgangenen Gewinns sind von unserer Haftung ebenfalls vollständig ausgeschlossen.
Die Benutzung eines beschädigten bzw. nicht in betriebssicherem Zustand befindlichen Mietgegenstandes ist nicht zulässig. Der Mietgegenstand darf weder vom Mieter noch von einer dritten Person geöffnet oder repariert werden. Sämtliche Reparaturen sind vom Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person oder Firma auszuführen. Der Vermieter stellt dem Mieter für die Dauer der Reparatur einen anderen, entsprechenden Mietgegenstand zur Verfügung, sofern ihm dies möglich ist. Für die Dauer der Reparatur ist der Mieter ebenso wenig von der Zahlung der Miete befreit wie beim Verlust des Mietgegenstandes, wenn Beschädigung oder Verlust von ihm zu vertreten sind. Die Reparaturkosten trägt der Mieter, wenn die Beschädigung des Mietgegenstandes vom Mieter zu vertreten ist.
Beim vereinbarten Transport des Mietobjekts durch den Vermieter steht der Mieter dafür ein, dass der Vermieter einen Zugangsweg nutzen kann, der für LKW von 40 Tonnen geeignet ist. Schaden am Gelände und/oder an den Gebäuden geht zu Lasten des Mieters.
Sofern die vom Mieter geplante Veranstaltung sich zu einem im öffentlichen Fokus stehenden Thema verhält (z. B. politische Veranstaltung einer Partei, einer politischen Gruppierung, etc.) informiert dieser unverzüglich, in jedem Fall nach Möglichkeit vor Abschluss des Vertrages, den Vermieter. Diesem wird das Recht eingeräumt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Mieter haftet auf weitergehenden Schadensersatz, sofern er gegen seine Pflicht zur unverzüglichen Information verstoßen hat.
VERSICHERUNG
Das Mietobjekt ist nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser das Mietobjekt in Empfang nimmt. Der Vermieter rät daher, das Mietobjekt für die Dauer des Ereignisses einschließlich der Dauer des Auf- und Abbaus zu versichern. Die Kosten für eine vom Mieter abgeschlossene Versicherung trägt der Mieter.
VERFÜGBARKEIT
Die durch den Vermieter nicht rechtzeitig erfolgende Zurverfügungstellung des Mietobjekts bzw. die nicht rechtzeitig erfolgende Abholung durch den Vermieter oder die sonstige nicht rechtzeitige Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber dem Mieter, kann dem Vermieter nicht angelastet werden, wenn dies die Folge höherer Gewalt ist, wozu in jedem Falle zählen: schlechtes Wetter, Brand, Explosion oder Ausströmung gefährlicher Stoffe und/oder Gase oder diesbezügliche Gefahr, Versäumnisse des Mieters oder Dritter wie etwa von Zulieferern oder Transporteuren, Krankheit von nicht einfach zu ersetzendem Personal, Besatzung oder Blockade oder behördliche Maßnahmen und Terrorismus. Außer, wenn die Erfüllung als dauerhaft unmöglich zu betrachten ist, ist die Auflösung des Mietvertrags durch den Mieter wegen nicht rechtzeitiger Zurverfügungstellung des Mietobjekts erst möglich, nachdem der Mieter dem Vermieter, unter Berücksichtigung aller
Umstände, schriftlich eine angemessene nähere Frist zur Erfüllung gesetzt hat und auch innerhalb dieser näheren Frist keine Erfüllung stattgefunden hat.
Wenn der Mieter bei Erhalt des Mietobjekts ein Versäumnis oder eine Beschädigung feststellt, wodurch das Mietobjekt nicht benutzt werden kann, hat er das Recht auf gleichwertiges Ersatzmaterial, sofern dies möglich ist. Das Mietobjekt darf durch den Mieter ausschließlich entsprechend der Bestimmung und für das vereinbarte Projekt benutzt werden; es darf deshalb ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht Dritten zur Benutzung überlassen, veräußert oder verfändet werden. Wenn wir dem Mieter die schriftliche Zustimmung erteilen, das Mietobjekt Dritten zur Benutzung zu überlassen, bleibt der Mieter unverändert verpflichtet, alle seine Verpflichtungen, die aus unseren Vermietungs- und Zahlungsbedingungen resultieren, zu erfüllen.
INFORMATIONSPFLICHT DES MIETERS
Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich informieren, wenn:
• das Mietobjekt bei der Anlieferung nicht vollständig ist (max. 2 Stunden nach der Warenübergabe),
• das Mietobjekt beschädigt ist (max. 2 Stunden nach der Warenübergabe),
• das Mietobjekt gestohlen wurde oder auf andere Weise verloren gegangen ist.
ANNULLIERUNG/STORNIERUNG
Die Annullierung/Stornierung eines Auftrags ist bis spätestens 6 Monate vor Beginn des Ereignisses möglich. Der Auftrag muss dann schriftlich annulliert werden. Die bis dahin entstandenen Kosten werden jedoch in Rechnung gestellt. Bei einer Annullierung/Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt gelten die folgenden Stornierungsbedingungen:
· bei einer Stornierung bis vier Monate vor der Veranstaltung sind 50% der Gesamtsumme fällig
bei einer Stornierung bis zwei Monate vor der Veranstaltung sind 75% der Gesamtsumme fällig
bei einer Stornierung bis vier Wochen vor der Veranstaltung sind 90% der Gesamtsumme fällig.
im Falle einer Stornierung nach Ablauf der vier Wochen Frist (bis Veranstaltungsbeginn) sind 100% der Gesamtsumme fällig
Bei Auftragsdurchführung ist der Mieter berechtigt das vereinbarte Auftragsvolumen wie folgt zu reduzieren, sofern er dies schriftlich unter Einhaltung der geltenden Fristen angezeigt:
· bis vier Monate vor der Veranstaltung kann der Auftrag um 50% reduziert werden
· bis zwei Monate vor der Veranstaltung kann der Auftrag um 25% reduziert werden
· bis vier Wochen vor der Veranstaltung kann der Auftrag um 10% reduziert werden
· nach Ablauf der vier Wochen Frist (bis Veranstaltungsbeginn) ist keine weitere Auftragsreduzierung mehr möglich
URHEBERRECHT
Der Vermieter behält sich jederzeit das Recht vor, an Orten, an denen Mietmaterial des Vermieters steht, zu Marketingzwecken des Vermieters Fotoproduktionen, Videoaufnahmen usw. zu machen.
ABBILDUNGEN / FOTOS
Abbildungen und Fotos in Katalogen, Broschüren und Mailings, sowie in Internetseiten und Multimedia- Präsentationen auf CD und DVD können von der Wirklichkeit abweichen.
DATENSCHUTZHINWEIS
Der Vermieter speichert die mitgeteilten personenbezogenen Daten des Mieters. Diese beinhalten Informationen, die eine Identifikation der Person oder des Unternehmens ermöglichen wie z.B. den Namen, die Anschrift, die Telefonnummer oder die E-Mail-Adresse. Die Daten werden zur Abwicklung der mit dem Mieter geschlossenen Verträge genutzt. Darüber hinaus werden die vom Mieter übermittelten Daten (insbesondere die Firma, der Name, die Adresse und/oder die E-Mail-Adresse des Mieters) an ZAMHOCKA, Kapellenstr. 16, 92367 Pilsach, zum Zweck der zentralen Datenverarbeitung zur Übermittlung von Angeboten und Informationen (Werbung) über neue Waren und Dienstleistungen übermittelt. Wenn der Mieter Waren oder Dienstleistungen anfordert, werden weitere Angaben zum Vertrag, Bankverbindung, Kreditkarte oder Kundennummer gespeichert. Alle in diesem Zusammenhang angegebenen Daten werden vom Vermieter im Bedarfsfall an mit dem Vermieter zusammenarbeitende Drittunternehmen wie Franchisepartner, Banken oder Sparkassen, Inkassobüros oder Rechtsanwälte übermittelt, um zur Abwicklung seiner Aufträge genutzt zu werden. Soweit der Mieter die bei dem Vermieter gespeicherten Daten abrufen, ändern oder löschen möchte, kann der Mieter dies dem Vermieter jederzeit per Post, per E-Mail oder telefonisch mitteilen.
Weitere Datenschutzhinweise finden Sie auf https://www.zamhocka.de/Datenschutz
INVENTAR
Die Verpflichtungen des Mieters Abholen, Abliefern und Retournieren
Wenn der Mieter das Mietobjekt selbst abholt, muss er die Bestellung selbst auf Vollständigkeit und Tauglichkeit kontrollieren. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Auslieferung der Mietgegenstände ab Lager des Vermieters, Kapellenstr. 16, 92367 Pilsach. Außerdem muss der Mieter selbst für einen vorschriftsmäßigen Transport Sorge tragen. Das Mietmaterial muss in einem geschlossenen Fahrzeug transportiert werden. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden die Güter durch den Mieter selbst abgeholt und zurückgebracht. Ab einer Mindestauftragsgröße von EUR 150,00 ist der Transport ZAMHOCKA gegen Aufpreis möglich. Die Lieferung wird dann so eingeplant, dass das Mietobjekt vor Beginn des Ereignisses dem Kunden zur Verfügung steht. Der Vermieter kann nicht für eine verspätete Lieferung infolge höherer Gewalt haftbar gemacht werden. Das Mietobjekt wird bis zur ersten Bordsteinkante geliefert, wenn ein Zugangsweg zur Verfügung steht, der für einen Transport per LKW von 40 Tonnen geeignet ist. Wenn diese Transportbedingungen nicht erfüllt werden (z.B. weil der Untergrund nicht geeignet ist, der Zugangsweg zu schmal ist, parkende Autos den An- und Abtransport verhindern, das Mietobjekt noch nicht sauber sortiert ist, um abgeholt werden zu können), hat der Vermieter das Recht, die hierdurch entstandenen Extrakosten in Rechnung zu stellen. Bei der Ablieferung der Güter muss der Mieter das Mietobjekt sofort kontrollieren. Eventuelle Versäumnisse müssen innerhalb von 2 Stunden nach Warenübergabe dem Vermieter telefonisch oder per Fax gemeldet werden. Am vereinbarten Abholtag muss das Mietobjekt ab vormittags 8.00 Uhr sortiert und sauber gestapelt an der ersten Bordsteinkante bereit stehen (zu beachten: wie es auch bei der Anlieferung gestanden hat). Bei der Abholung wird das Mietmaterial sofort, soweit möglich, kontrolliert und gezählt. Wenn das Material aus Geschirr, Gläsern, Vasen, Tüchern und/oder anderen kleinen Materialien besteht, kann es nicht sofort beim Einladen kontrolliert werden. Der Mieter ist damit einverstanden, dass die definitive Zählung und Kontrolle erst in den Lagern des Vermieters stattfindet. Der Vermieter garantiert, dass im Zeitraum zwischen der Abholung und der Zählung im Lager kein Verlust und keine Beschädigung entstehen. Das Mietobjekt wird innerhalb von 48 Stunden nach dem Ende des Ereignisses abgeholt, außer wenn ein anderer Abholtermin vereinbart ist.
REINIGUNG
Der Mieter muss das Mietmaterial sorgfältig behandeln. Das Mietmaterial muss durch den Mieter so dem Vermieter zurückgegeben werden (sortiert, ohne Essensreste/Fettreste, Schleifen müssen entknotet sein, Nadeln/Sicherheitsnadeln entfernt, keine Inhalte in den Vasen, usw.), dass sie sofort maschinell gereinigt werden können. Wenn das Mietobjekt extrem schmutzig ist, hat der Vermieter das Recht, die zusätzlich entstandenen Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen. Für die Reinigung werden Personalkosten in Höhe von 25,00€ pro Person und Stunde berechnet. Textilien (z.B. Tischtücher, Stoffservietten, Tischläufer) müssen nach der Benutzung dem Vermieter trocken zurückgegeben werden. Es ist verboten an den Mietartikeln offenes Feuer/offene Kerzen wie Stabkerzen, Wunderkerzen o.ä. zu verwenden. Bei allen Textilien gelten Wachsflecken, Wachsrückstände, Schimmelflecken, Risse oder Löcher als Beschädigungen, infolgedessen wird der jeweilige Wiederbeschaffungspreis des Mietgegenstandes in Rechnung gestellt.
SORGFALTSPFLICHT UND REKLAMATIONEN
Der Mieter hat die Mietgegenstände während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln. Die Mietgegenstände müssen vor Witterung geschützt werden und dürfen dieser nicht ausgesetzt sein. Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass die Mietgegenstände nicht durch Dritte beschädigt werden. Jeglicher Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände sind dem Vermieter umgehend mitzuteilen. Bei längerer Mietzeit hat der Mieter dafür Sorge zu tragen die Mietgegenstände ordnungsgemäß zu lagern. Hierfür ist ein abgeschlossener trockener Raum vorgeschrieben. Die Befestigung von Dekoration darf ausschließlich durch leicht entfernbare Materialien erfolgen. Die Verwendung von Nägeln, Schrauben, stark adhäsiven Klebstoffen und sonstigen, schwer zu entfernenden Stoffen, ist generell zu unterlassen. Dem Mieter ist bekannt, dass die Mietgegenstände mehrfach eingesetzt werden und nicht immer neuwertig sind. Normale Gebrauchsspuren stellen keinen Reklamationsgrund dar.
WIEDERBESCHAFFUNGSKOSTEN
Bei Verlust der Mietsache muss der Mieter Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreis leisten. Die hierfür geltenden Kostensätze sind unter www.zamhocka.de/wiederbeschaffungspreise einzusehen. Reparaturkosten richten sich je nach Umfang der Beschädigung und werden mit 25,00€ pro Personalstunde für die Wiederherstellung berechnet, zzgl. der benötigten Materialkosten (Einkaufspreis).
STREITIGKEITEN
Für evtl. Streitigkeiten ist das Gericht am Niederlassungsort (jeweiliger Niederlassungsort oder Hauptsitz) des jeweils vermietenden Unternehmens (Vertragspartner) zuständig.
GÜLTIGKEIT
Diese Mietbedingungen sind ab 01.06.2020 gültig. Alle alten Mietbedingungen werden ab dem 31.05.2020 automatisch ungültig.
SCHLUSSBESTIMMUNG
Auf den geschlossenen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.